Mit dem Sprinter Reisemobil unterwegs in Norwegen – Thema heute: Elche

Published on: 24 November 2020
By TZ

Was man im Falle eines Wildunfalles machen muss ist hier beschrieben:

https://www.mattilsynet.no/dyr_og_dyrehold/dyrevelferd/nar_dyr_lider/hva_skal_du_gjore_ved_viltpaakjorsler.2535

Ich habe das einmal provisorisch zur Orientierung übersetzt.

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Jedes Jahr werden eine große Anzahl von Hirschen und Hausrentieren sowie eine zunehmende Anzahl von Wildschweinen von Autos und Zügen getroffen, was zu Leiden für Tiere und Menschen führt. Was machst du, wenn du so viel Pech hast, mit einem solchen Tier zusammenzustoßen oder Tiere zu entdecken, die getroffen wurden?

Dies ist, was das Tierschutzgesetz sagt:

§ 4. Hilfspflicht

Wer auf ein Tier trifft, das offensichtlich krank, verletzt oder hilflos ist, sollte dem Tier so weit wie möglich helfen. Wenn es sich bei dem Tier um ein Tier aus der Tierhaltung oder aus Großwild handelt und es nicht möglich ist, ausreichend gute Hilfe zu leisten, muss der Besitzer oder die Polizei unverzüglich benachrichtigt werden. Wenn es offensichtlich ist, dass das Tier nicht leben oder sich erholen kann, kann die Person, die auf das Tier trifft, es sofort töten. Tiere aus Tierhaltung und Großwild dürfen gemäß dieser Bestimmung nicht getötet werden, wenn es möglich ist, den Besitzer, den Tierarzt oder die Polizei innerhalb einer angemessenen Frist zu erhalten.

(Der Begriff Großwild umfasst Hirsche, Wildschweine, Moschusochsen, Bären, Wölfe, Vielfraße und Luchse.)

Tun Sie dies vor Ort:

  • Tragen Sie eine Warnweste und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Notblinker oder einem Warndreieck
  • Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über Verletzte. Erste Hilfe leisten und 113 anrufen, wenn Nothilfe benötigt wird
  • Rufen Sie die Polizei unter 02800 an, um die Kollision zu melden.
  • Markieren Sie die Stelle, an der das Tier getroffen wurde, damit verletzte Tiere, die die Stelle verlassen haben, aufgespürt werden können.
  • Helfen Sie dem verletzten Tier so weit wie möglich. Bei Bedarf können Sie das Tier selbst töten. Aber für u.a. Rentier- und Hirsche / Elche gilt dies nur, wenn es nicht möglich ist, den Besitzer, einen Tierarzt oder die Polizei innerhalb einer angemessenen Frist zu erreichen. Das Töten von Tieren erfordert ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Ausrüstung, um das Tier nicht zusätzlichem Leiden auszusetzen. Für Privatpersonen ist es daher selten relevant, solche Tiere selbst zu töten.

Die Gemeinde ist der “Besitzer” von Hirschen und Wildschweinen und hat Menschen, die nach getroffenen Tieren suchen und diese möglicherweise töten. Hirschspiel muss von der Gemeinde im Hirschspielregister registriert werden, unabhängig davon, ob das Tier getötet wird oder nicht.

Sie müssen auch die Gemeinde oder die Polizei benachrichtigen, wenn Sie auf Rentier, Hirsche oder Elche stoßen, die ansonsten schwer krank oder verletzt sind. Bei Rentieren müssen Sie den Besitzer oder die Polizei benachrichtigen.

Bei angefahrenen, kranke oder toten Wildschweinen muss man immer vom Verdacht auf afrikanische Schweinepest ausgehen. Diese Tiere müssen daher der norwegischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) gemeldet werden. Die norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit zahlt eine Gebühr an diejenigen, die Wildschweine melden, die zur weiteren Untersuchung abgeholt.

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Mein Name ist Thomas Züllich und ich lebe seit 2009 in Norwegen, arbeite aber schon seit gut 20 Jahren in Skandinavien. Seit letztem Jahr lebe ich in einem Sprinter. (CS Reisemobile Duo aus dem Jahre 2000) Ich reise sehr viel Skandinavien und auch Europa. Abonniert meinem YouTube Kanal wenn euch Reisen, alternativer Lebensstil, Naturerlebnisse, Skandinavien, Norwegen und auch Südeuropa interessieren.

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